Liebe Mitglieder und FreundInnen der Bonner Initiative Grundeinkommen e.V.,
der (Rest-)Vorstand möchte euch herzlich zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Sie findet statt am Dienstag, 8.1.2019 um 19 Uhr im Macke-Treff, Vorgebirgsstraße 43, 53119 Bonn. Die Tagesordnung findet ihr unten. Für Nichtmitglieder auch eine Möglichkeit, Mitglied im Verein zu werden.
Wirmöchten alle bitten, zu überlegen, ob Lust und Interesse besteht, die Arbeit des Vereins als Vorstand und oder Schatzmeister zu unterstützen.
Ihr könnt gerne etwas zum Knabbern und zum Trinken mitbringen.
Herzliche Grüße
Ulrich
Bonner Initiative Grundeinkommen e.V.
Bonn, den 18.12.2018
Einladung zur Mitgliederversammlung am Dienstag, den 8.1.2019 um 19 Uhr
im Macke-Treff, Vorgebirgsstraße 43, Bonn
Zur Mitgliederversammlung laden wir alle Mitglieder unseres Vereins herzlich ein. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung durch den Vorstand, Beschluss über die Protokollführung, Feststellung, ob fristgerecht eingeladen worden ist, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl eines Versammlungsleiters.
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Annahme der Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes
- Erstattung des Kassenberichts einschließlich des Berichts der Kassenprüfung
- Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
- Ausblick auf 2019 (finanziell und inhaltlich)
- Wahlen zum Vorstand (Vorstand und Kassenführung) und Wahl der KassenprüferInnen für die Dauer von einem Jahr
- Sonstiges
Mit herzlichen BGE-Grüßen, der (Rest-)Vorstand
Günter Pohl
Ulrich Buchholz
Satzung vom 28. Mai 2013
- § 8 Mitgliederversammlung
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens drei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom
Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des
Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu
prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt, wenn mindestens 5 Mitglieder und mindestens 10 % der Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- § 9 Der Vorstand
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
- § 10 Schatzmeister (1) Der Schatzmeister des Vereins wird von der Mitgliederversammlung gewählt und muss nicht Vorstandsmitglied sein.
Kontakt zur Bonner Initiative:
Unterstützung
Unterstützen Sie bitte die Idee mit einer Spende an den gemeinnützigen Verein „Bonner Initiative Grundeinkommen e.V.“
IBAN: DE80380601861305142014 bei Volksbank Bonn Rhein-Sieg!